Voraussetzungen für eine Adipositas-Operation

Wann habe ich eine Chance auf eine Adipositas-Operation?

Es gibt genau definierte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man für eine Adipositas-Operation auch in Frage kommt. Die entsprechenden Fachgesellschaften[1, 2, 3] haben sich darauf geeinigt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit u. A. die Krankenkassen dafür bezahlen. Ob und in welchem Umfang Sie diese Voraussetzungen erfüllen oder welche Maßnahmen noch sinnvoll sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen in den entsprechenden Sprechstunden. Damit Sie aber nicht umsonst in die Sprechstunde kommen, können Sie hier selber überprüfen, ob Sie diese Anforderungen erfüllen.

Es bedarf häufig aber einer individuellen Betrachtung. Oft gibt es gute Gründe, auf die eine oder andere Voraussetzung zu verzichten oder auch das ganze Verfahren abzukürzen. das klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in der Sprechstunde.

Die Voraussetzungen sind im Einzelnen:

  1. Eine Adipositas Grad III (BMI < 40 kg/m² KOF*) oder
    eine Adipositas II (BMI > 35 kg/m² KOF) mit schwerwiegenden Begleiterkrankungen (BMI Rechner)
    Zu den Begleiterkrankungen gehören u. a. ein Diabetes mellitus Typ 2, Ein arterieller Hypertonus (Bluthochdruck), ein obstruktives Schlafapnoesyndrom oder auch ein PCO-Syndrom. Auch eine orthopädische Behandlung aufgrund von Rücken- oder Gelenkbeschwerden kann als eine solche Begleiterkrankung angesehen werden.
  2. Das krankhafte Übergewicht besteht seit mehr als 5 Jahren
    Hier ist es hilfreich, wenn Sie mit der Antragstellung einen tabellarischen Lebenslauf mit einreichen, auf dem zu erkennen ist, seit wann Sie unter dem Übergewicht leiden, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um abzunehmen und wie der Gewichtsverlauf im Laufe der Jahre war.
  3. Die Indikationsstellung erfolgt interdisziplinär
    Die Indikation zur Operation wird im Adipositaszentrum Winsen gemeinsam mit den Kollegen der Inneren Medizin, der Psychiatrie, Ernährungsmedizin und Chirurgie auf breiter, interdisziplinärer Basis gestellt.
  4. Nachweis einer mindestens 6-monatigen (3 Monate bei BMI über 50), ärztlich kontrollierten konservativen Therapie im Sinne eines multimodalen Behandlungskonzeptes (Ernährungstherapie, Bewegungstherapie, Verhaltenstherapie, ggf. medikamentöse Therapie)
    Hier ist es hilfreich, wenn Sie zu Ihrer Erstvorstellung in der chirurgischen Sprechstunde oder in der Schwerpunktpraxis alles an Unterlagen mitbringen, was als Nachweis für entsprechende Begleitbehandlungen dienen kann: Mitgliedsausweis aus Sportvereinen, Quittungen von Diättherapien (WeightWatcher, Optifast, u. Ä.), Bescheinigungen vom Hausarzt und Ernährungstherapeuten, ein Attest eines Psychiaters oder Psychotherapeuten).
  5. Das individuelle Operationsrisiko sollte mit einem Risikoprofil üblicher Wahleingriffe vergleichbar sein
    Das individuelle Risiko der Operation klären wir im Vorfeld der Operation gemeinsam mit unseren Kollegen der Anästhesiologie und der Inneren Medizin selbstverständlich ab.
  6. Durchführung der Operation in einem spezialisierten Zentrum mit multiprofessionellem Team
    Am Krankenhaus Winsen wird die Operation von einem auf dem Gebiet der Adipositas-Chirurgie sehr erfahrenen Team unter bestmöglichen Bedingungen durchgeführt. Das wissen auch die Krankenkassen, sodass bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen, einer Operation im Krankenhaus Winsen zugestimmt wird.
  7. Sicherstellung der lebenslangen Nachbehandlung und Erfassung der Daten zur statistischen Auswertung
    Die lebenslange Nachsorge wird durch das Team des Adipositaszentrums Winsen sichergestellt. Die bei den Behandlungen erhobenen Befunde und Verlaufskontrollen werden – anonymisiert – u. A. in einer nationalen Datenbank zur Qualitätssicherung (StuDoQ) eingegeben und so auf breiter Basis auch zum Vergleich mit den Ergebnissen anderer Krankenhäuser herangezogen.
  8. Patientenmotivation
    Die Patientenmotivation wird durch ausführliche Gespräche zum Verlauf der Behandlung und zu den notwendigen Verhaltensmaßnahmen nach der Operation sichergestellt. Hierüber stellen wir Ihnen mit unserer Stellungnahme zum Kostenübernahmeantrag eine Bescheinigung aus.

*KOF = Körperoberfläche

Quellen:

  1. AWMF Leitlinienregister Nr. 050/001 „Prävention und Therapie der Adipositas“ (Ver. 2.0 11/2014)
  2.  S3-Leitlinie: Chirurgie der Adipositas der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Adipositastherapie (CA-ADIP) in der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (02/2018)
  3. G-2 Gutachten Adipositas-Chirurgie (Bariatrische Chirurgie), Sozialmedizinische Expertengruppe Methoden- und Produktbewertung (SEG7) der MDK-Gemeinschaft (Stand: Januar 2007)